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Ratgeber Lex Koller  

Der Weg zum Schweizer Eigenheim: Leitfaden für internationale Interessenten

Die Schweiz fasziniert – als sicherer Hafen, dynamischer Wirtschaftsstandort und landschaftliches Juwel. Dass der Wunsch, hier Wurzeln zu schlagen oder in bleibende Werte zu investieren, an den Landesgrenzen nicht haltmacht, ist vollkommen natürlich. Denn am Ende geht es um das Wertvollste überhaupt: ein sicheres, geborgenes Zuhause für die eigene Familie.

Da unser hiesiger Boden jedoch ein kostbares und naturgemäss knappes Gut ist, sorgt der Schweizer Gesetzgeber mit einem klugen Regelwerk für Balance. Das bekannteste Instrument hierfür ist die sogenannte «Lex Koller». Für ausländische Interessenten wirft dieses Gesetz verständlicherweise oft Fragen auf. Doch die Erfahrung zeigt: Wer die Spielregeln kennt, stellt schnell fest, dass der Weg zum Wohneigentum in der Schweiz absolut machbar und transparent ist.

Ein Gesetz, das Werte schützt

Das «Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland» (BewG) regelt im Kern, unter welchen Bedingungen Personen mit internationalem Hintergrund Immobilien erwerben können. Ziel ist es nicht, den Markt abzuschotten, sondern ihn vor reiner Spekulation zu schützen.

Interessanterweise ist genau diese Regulierung einer der Hauptgründe, warum der Schweizer Immobilienmarkt weltweit als so krisenresistent und wertstabil gilt. Sie sichert langfristig die Lebensqualität und den Wert der Liegenschaften – wovon Sie als zukünftiger Eigentümer direkt profitieren.

Die gute Nachricht: Wer ist bereits bewilligungsfrei?

Das Schweizer Recht unterscheidet sehr genau nach dem Lebensmittelpunkt. Viele internationale Kunden können bereits heute völlig unkompliziert und ohne behördennahe Hürden Wohneigentum erwerben.

Von der Bewilligungspflicht ausgenommen sind:

  • Staatsangehörige der EU- und EFTA-Mitgliedstaaten mit rechtmässigem und tatsächlichem Wohnsitz (Nachweispflicht) in der Schweiz
  • Staatsangehörige anderer ausländischer Staaten, die eine gültige Niederlassungsbewilligung C besitzen und auch tatsächlich in der Schweiz Ihren Wohnsitz haben
  • Gesetzliche Erben im Sinne des schweizerischen Rechts und Verwandte des Veräusserers in auf- und absteigender Linie sowie dessen Ehegatte oder eingetragene(r) Partner(in)
  • Erwerber, welche bereits Mit- oder Gesamteigentum am Grundstück haben

Ferienliegenschaften: Ihr privater Rückzugsort

Sie leben im Ausland, träumen aber von einem eigenen Feriendomizil in den Schweizer Bergen? In vielen Kantonen und ausgewiesenen Tourismusregionen öffnet das Gesetz hierfür sehr charmante Türen.

Unter bestimmten Voraussetzungen – meist eine Grundstücksfläche bis 1‘000 m² und eine Nettowohnfläche bis 200 m² – ist der Kauf einer Ferienwohnung gut bewilligbar. Flankiert wird dies durch die Richtlinien der Zweitwohnungsinitiative, was die Exklusivität dieser Objekte in den Bergen langfristig sogar noch steigert.

Ihr Lotse durch den Paragrafendschungel

Die rechtlichen Details der Lex Koller können im ersten Moment komplex wirken. Als international ausgerichtetes Maklerhaus gehört diese Materie für uns jedoch zum gelebten Alltag. Wir sehen uns als Ihr partnerschaftlicher Lotse: Wir nehmen Sie an die Hand, analysieren Ihre persönliche Ausgangslage und führen Sie absolut sicher und gesetzeskonform durch den gesamten Prozess.

Dank unserer engen Zusammenarbeit mit spezialisierten Juristen, Notaren und Behörden finden wir auch für anspruchsvolle Konstellationen stets die optimale, massgeschneiderte Transaktionsstruktur.

Weiterführende Informationen des Bundes

  • Offizielles Merkblatt des Bundesamtes für Justiz zum Grunstückserwerb durch Ausländerinnen und Ausländer
  • Das Merkblatt vom Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG)

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