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Schnäppchen mit Baurecht?

Vollgas in der Energiewende

Die Weichen in der Energiepolitik sind gestellt. Nach dem historischen Nein zum nationalen CO2-Gesetz an der Urne haben die Kantone das Heft fest in die Hand genommen. 

Insbesondere im Wirtschaftsraum Zürich und in der Zentralschweiz gelten klare Restriktionen beim Ersatz fossiler Heizungen. Für Eigentümer und künftige Käufer ist dieser Wandel von zentraler Bedeutung: Eine energetische Sanierung schützt nicht nur das Klima, sondern steigert nachhaltig den Marktwert einer Immobilie, was sich direkt auf einen künftigen Verkaufspreis auswirkt.

Dass die Erderwärmung eine Realität ist, zeigen die rasant schmelzenden Schweizer Gletscher und die spürbar milderen Winter. Die Schweiz hat sich im Pariser Klimaübereinkommen verpflichtet, ihren Treibhausgasausstoss signifikant zu senken. Der Gebäudepark gilt dabei als einer der Hauptverursacher für die Emissionen, da nach wie vor ein grosser Teil der rund 1.8 Millionen Wohnliegenschaften im Land mit fossilen Brennstoffen beheizt wird. Da die grossen, nationalen Gesetzesverschärfungen scheiterten, greifen die ambitiösen Vorschriften der Kantone (MuKEn – Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich). Dieses gemeinsam erarbeitete Paket wird von den Kantonen individuell in kantonale Gesetze gegossen – mit direkten Konsequenzen für den Liegenschaftenmarkt.

Kantonale Gesetze setzen neue Standards

Besonders Besitzer von älteren Liegenschaften prüfen die anstehenden Investitionen genau, da alternative Heizsysteme höhere Initialkosten bedeuten. Während die Anschaffung einer traditionellen Öl- oder Gasheizung oft tiefer liegt, belaufen sich hocheffiziente Wärmepumpen für Einfamilienhäuser je nach System auf höhere fünfstellige Beträge.

Der entscheidende wirtschaftliche Faktor ist jedoch die Gesamtbilanz: Klimafreundliche Heizungen sind in der Installation teurer, im laufenden Betrieb jedoch deutlich kalkulierbarer und günstiger. In den allermeisten Fällen amortisiert sich eine klimafreundliche Heizungsanlage innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens. Zudem greift die öffentliche Hand Hauseigentümern spürbar unter die Arme. Dank stark aufgestockter Fördergelder von Kanton und Bund stehen substanzielle Millionenbeträge für den Heizungswechsel zur Verfügung. Auch der Kanton Schwyz hat nach der Genehmigung der Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes im Kantonsrat attraktive Förderprogramme etabliert, um den Umstieg für Eigentümer wirtschaftlich abzusichern.

Strategische Beratung als Schlüssel

Vor dem voreiligen Ersatz einer Heizung lohnt sich immer der ganzheitliche Blick auf die gesamte Gebäudehülle. Durch eine gezielte Reduktion des Energiebedarfs – etwa durch verbesserte Isolation – kann die neue Heizung kleiner dimensioniert werden, was die Investitionskosten positiv beeinflusst.

Für Laien steht ein breites Spektrum an professionellen Beratungsangeboten zur Verfügung. In allen Kantonen bietet die offizielle «Impulsberatung» wertvolle Unterstützung. Zudem offeriert die Stadt Zürich im Rahmen des sogenannten Energie-Coachings eine kostenlose, massgeschneiderte Dienstleistung direkt vor Ort.

Fazit

Bei einer umfassenden Budgetierung oder der Finanzierung eines Immobilienkaufs muss die verbleibende Lebensdauer einer fossilen Heizung zwingend einkalkuliert werden. Wer mit dem Gedanken spielt, ein Einfamilienhaus mittelfristig oder langfristig auf dem Markt zu positionieren, erzielt mit dem frühzeitigen Ersatz der Heizung eine signifikante Wertsteigerung und spricht die stark wachsende Gruppe qualitätsbewusster Käufer an.

Sie möchten den Marktwert Ihrer Liegenschaft unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage optimieren? Gerne stehen wir Ihnen beratend und strategisch zur Seite.

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