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Verpflichtung für Erdbebenschäden?

Der Bundesrat legt eine Verfassungsänderung zur Vernehmlassung vor, welche die Grundlage für eine nationale Finanzierung von Erdbebenschäden schaffen soll. Grundeigentümer könnten damit verpflichtet werden, Gebäudeschäden im Fall eines Erdbebens solidarisch zu finanzieren.

Der Bundesrat hat Anfang Dezember ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Bundesverfassung eröffnet, die dem Bund die Möglichkeit einräumen würde, eine nationale Lösung in der Frage der Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben einzuführen.

Zur Finanzierung von Gebäudeschäden soll der Bund die Kompetenz erhalten, im Fall eines Erdbebens mit Schadenfolgen von den Gebäudeeigentümern in der Schweiz einen zweckgebundenen Beitrag zu erheben. Dieser Beitrag soll die Obergrenze von 0,7% der Gebäudeversicherungssumme nicht übersteigen. Damit würden im Fall eines Erdbebens gegenwärtig rund 22 Mrd. CHF für die Deckung von Schäden zur Verfügung stehen. Gebäude mit einem Wert von über 25 Mio. CHF sollen weder beitragspflichtig noch leistungsberechtigt sein. Dadurch sollen langwierige Beurteilungen von grossen Gebäudekomplexen entfallen.

Aus der Perspektive der Grundeigentümer hat die vorgeschlagene Eventualverpflichtung kalkulierbare und tragbare Kostenfolgen. Die Risikosumme im Schadensfall beträgt 5% der Gebäudeversicherungssumme, jedoch mindestens 25'000 CHF, die Risikosumme im Beitragsfall der erwähnten maximal 0,7% der Gebäudeversicherungssumme. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht werden erhebliche Risiken vor allem von Grundeigentümern und Kreditgebern abgesichert.

Quelle: SVIT Maklerkammer

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